Auszüge
aus der Satzung des
„Fördervereins
Turn-
und Mehrzweckhalle Löpsingen“
Warum ein Förderverein?
Ziel des Fördervereins
ist die Unterstützung der Planung und Errichtung einer Turn-und Mehrzweckhalle
(wie bereits 1972 im Eingemeindungsvertrag Löpsingen nach Nördlingen, Pos. 26
näher beschrieben) durch die Stadt Nördlingen.
Zweck
der Turn-und Mehrzweckhalle und somit des Fördervereins ist , durch die
Errichtung und Schaffung von entsprechenden Räumlichkeiten größere kulturelle
Veranstaltungen zu ermöglichen, die Aktivitäten aller Löpsinger Vereine zu fördern, einen effektiveren Schulsport und
schulische Veranstaltungen zu ermöglichen
sowie den
Sportvereinen Pfäfflingen / Dürrenzimmern, Großelfingen und Nähermemmingen / Baldingen
Sport- und Trainingsmöglichkeiten anzubieten.
Der
Förderverein baut auf die bereits gestellten Anträge der Schulleitung der
Grund- und Teilhauptschule Löpsingen vom 12.08.1988, sowie auf den Antrag der
Fraktion der Stadtteilliste vom 12.02.2001, auf.
Der
Förderverein führt hierzu alle, ihm zur Erreichung des Vereinszweckes geeignet
erscheinende Maßnahmen durch.
Der
Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein
ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
Mitgliedschaft
Mitglied
kann jede Person über einen schriftlichen
Aufnahmeantrag werden. Der Antrag minderjähriger muss auch von dem
gesetzlichen Vertreter unterzeichnet sein. Die Entscheidung über die Aufnahme
trifft die Vorstandschaft.
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